§ 6 IfSG DEMIS Meldung in HyBASE®
Nachdem mit der Einführung der § 6 IfSG Meldungen an DEMIS nicht länger nur eine Verdachts- oder Erkrankungsmeldung an das Gesundheitsamt gemeldet werden muss, sondern ein ganzer Dokumentationszyklus, stehen die Kliniken vor der Herausforderung die Meldungen fortlaufend zu ergänzen und nachzuverfolgen. Mit der § 6 IfSG DEMIS Meldung in HyBASE® können Sie Ihren hausinternen Meldeprozess flexibel und zeitsparend gestalten.